Vorlage Stadt - S/19/0146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2- Pandemie vom 28.01.2021 und des Beschlusses der Stadtvertretung vom 03.02.2021 die durch die Firma WW Brandschutz GmbH erstellte Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Plau am See.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß S 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicher zu stellen. Sie haben dazu insbesondere eine BSBP zu erstellen. Die durch die Firma WW Brandschutz GmbH erstellte Planung ist durch die Stadtvertretung zu beschließen.

Gemäß S 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie hat die Stadtvertretung am 03.02.2021 per Beschluss (Drucksache Nr. S/19/0141) die Entscheidungen jener Angelegenheiten, die der Stadtvertretung durch Gesetz und Hauptsatzung zur Entscheidung vorbehalten sind, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Sachgebiete, für die Monate Februar bis einschließlich April zur Entscheidung auf den Hauptausschuss übertragen. Ausgenommen von der Übertragung sind alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzung — und Bebauungsplänen. Die Vorgaben des Gesetzes sind in den Sitzungen zu beachten.

 

Mit Beschluss des Hauptausschusses ist die Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt somit verbindlich.

 

gez. Reier

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Anlagen

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