Vorlage Stadt - S/19/0241
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Aufwandsentschädigung für Jugendwartin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ivetta Mein
- Antragsteller:
- Mein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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28.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr (FwEntschVO M-V vom 28. November 2013 nach § 5) die monatliche Aufwandsentschädigung für den Jugendwart von 50,00 Euro auf 80,00 Euro festzusetzen. Die Zahlung dieser Entschädigung erfolgt erstmals im Folgemonat nach der Beschlussfassung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Antrag der Wehrführung wird eingeschätzt, dass die bisherige Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro pro Monat (lt. Beschluss der Stadtvertretung Plau am See vom 26.02.2014) nicht mehr angemessen ist. Seit 2014 hat sich die Anzahl der Kinder verdoppelt. Der Aufwand für die Jugendfeuerwehrarbeit ist enorm gestiegen. Die Jugendwartin der Feuerwehr Plau am See betreut zurzeit 42 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.
Gemäß § 5 der FwEntschVO M-V können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.
In den umliegenden Gemeinden des Amtes Plau am See erhält der Jugendwart eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 €.
Aus diesem Grund wird eine Erhöhung auf 80,00 Euro vorgeschlagen.
gez. hoffmeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58 kB
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