Vorlage Stadt - S/19/0243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Hauhaltsmittel in 53803. 52920000 eingestellt, es erfolgt eine direkte Berechnung für die Gebührenpflichtigen

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Plau am See ist aufgrund des Wassergesetzes zur Beseitigung des in Kleinkläran­lagen anfallenden Schlammes sowie des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers im Gemeindegebiet verpflichtet.

Die Stadt Plau am See bedient sich zur Erbringung dieser Leistung eines privaten Entsorgers. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre waren 25 Kleinkläranlagen und 120 abflusslose Sammelgruben zu entsorgen.

Auf Grund der gestiegenen Kosten haben sich die Firma Ebert Entsorgung, Plau am See und die Stadt im April 2022 entschieden, den bestehenden Vertrag zum 30.06.2022 aufzuheben und die Leistung neu auszuschreiben.

 

Nach erfolgter Ausschreibung sind die jetzigen Gebührensätze nicht mehr ausreichend. Als Grundlage für die neuen Gebührensätze für den Transport wurden die des wirtschaftlichsten Anbieters gewählt und ohne Aufschläge übernommen. Es kommt zu folgenden Erhöhungen:

 

 

 

Gebühr bisher

Gebühr neu

Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben größer 2,5 cbm je cbm

         10,00 €

       11,90 €

Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben bis 2,5 cbm je Abholung

         29,75 €

       35,70 €

Zulage Schlauchlängen ab 21 Metern je 10 Meter Zusatzlänge

         10,00 €

       17,85 €

Fehlfahrten

         29,75 €

       35,70 €

Notdienst

         29,75 €

       59,50 €

 

 

 

 

gez. Hoffmeister

 

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Anlagen

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