Beschlussvorlage - S/19/0309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Gerätewart der FFw Plau am See ab Juli 2023.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

 

300,00 €

600,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

300,00 €

Im Ergebnishaushalt

JA/Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

JA/Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00.12605.5019

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Wehrführer Hr. Roesch hat vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für den Gerätewart der FFw Plau am See um 50,00 € pro Monat zu erhöhen.

 

Gemäß § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013, können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Bisher erhält der Gerätewart der Plauer Feuerwehr eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50,00 €.


Kamerad Reimer hat die Ausbildung zum Gerätewart in der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V erfolgreich absolviert und kann dementsprechend die Geräte vor Ort prüfen. Dadurch entfallen vielen Fahrten zur Feuerwehrtechnischen Zentrale und Prüfkosten werden eingespart. Herr Reimer hat einen Zeitaufwand von ca. 30 bis 40 Stunden pro Monat als Gerätewart für die Feuerwehr der Stadt Plau am See.

 

Laut Vorschlag der Wehrführung soll Herr Reimer nun eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100,00 € erhalten.

  

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Anlagen

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