Beschlussvorlage - S/19/0362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den Erschließungsvertrag für die innere Erschließung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mühlenberg“ in der vorgelegten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

Invest. AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

30.000,00 €

30.000,00 €

3.000,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt 2024

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12605.03950300

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des o. g. Bebauungsplans Nr. 3 vom 10.03.2004 sowie des Entwurfes der 2. Änderung (Anlage 1) überträgt die Stadt Plau am See die innere Erschließung mittels Erschließungsvertrag an den Erschließungsträger.

Als Erschließungsträger tritt die der Erschließungsgesellschaft

   D. Schröders & M. Stelten GbR

   An Fürthenrode 50

   52511 Geilenkirchen auf.

 

Die Baukosten der Erschließungsanlage betragen laut Vorplanung (Anlage 3) ca. 1.250.000,00 € brutto.

Da die öffentlichen Flächen für die Erschließungsanlagen noch nicht der Stadt Plau am See gehören, muss der Erschließungsvertrag beim Notar abgeschlossen werden. Weitere Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist die Vorlage eines bestätigten Erläuterungsbericht und einer bestätigten Genehmigungsplanung. Der Entwurf des Erläuterungsberichtes und Genehmigungsplanung wurde am 03.11.2023 digital vorgelegt und befindet sich in der Prüfung.

Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast. Zu den Erschließungsanlagen gehören die SW- und RW-Kanalisation, die Beleuchtungsanlage, die Straßen, Wege und Plätze sowie die Grünanlagen.

Die Herstellungskosten übernimmt der Erschließungsträger.

Die Übernahme der Erschließungsstraße erfolgt mit der Fertigstellung der Bebauung.

Neben den Unterhaltungskosten werden jährlich im Haushalt Abschreibungen fällig. Die Abschreibungen sind auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Gleichzeitig ist auch die Bildung und Auflösung von Sonderposten möglich, da die Stadt die Maßnahme nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert hat.

 

Straße mit Pflasterung     -> Nutzungsdauer: 35 Jahre

Beleuchtung        -> Nutzungsdauer: 20 Jahre

RW- und SW-Kanal       -> Nutzungsdauer: 60 Jahre

Ausgleich Bäume       -> Nutzungsdauer: 60 Jahre

(gem. landeseinheitlicher Abschreibungstabelle zum NKHR-MV)

Zusätzlich übernimmt der Erschließer die Herstellung eines Löschwasserbrunnens in der Nähe der Amselstraße (Anlage 5). Die Herstellungskosten werden zu einem Anteil von 40/100 vom Erschließer und zu einem Anteil von 60/100 von der Stadt Plau übernommen. Nach Fertigstellung übergibt der Erschließer das Grundstück der Stadt Plau. Für die Herstellung des Löschwasserbrunnens entstehen der Stadt Plau Kosten in Höhe von ca. 30.000,00 €. 

 

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