Beschlussvorlage - S/19/0362
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsvertrag Gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 3 " Mühlenberg" 2. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Markus Schlefske
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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27.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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04.12.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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13.12.2023
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Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
Invest. AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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30.000,00 € |
30.000,00 € |
3.000,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt 2024 |
Ja |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12605.03950300 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Auf der Grundlage des o. g. Bebauungsplans Nr. 3 vom 10.03.2004 sowie des Entwurfes der 2. Änderung (Anlage 1) überträgt die Stadt Plau am See die innere Erschließung mittels Erschließungsvertrag an den Erschließungsträger.
Als Erschließungsträger tritt die der Erschließungsgesellschaft
D. Schröders & M. Stelten GbR
An Fürthenrode 50
52511 Geilenkirchen auf.
Die Baukosten der Erschließungsanlage betragen laut Vorplanung (Anlage 3) ca. 1.250.000,00 € brutto.
Da die öffentlichen Flächen für die Erschließungsanlagen noch nicht der Stadt Plau am See gehören, muss der Erschließungsvertrag beim Notar abgeschlossen werden. Weitere Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist die Vorlage eines bestätigten Erläuterungsbericht und einer bestätigten Genehmigungsplanung. Der Entwurf des Erläuterungsberichtes und Genehmigungsplanung wurde am 03.11.2023 digital vorgelegt und befindet sich in der Prüfung.
Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast. Zu den Erschließungsanlagen gehören die SW- und RW-Kanalisation, die Beleuchtungsanlage, die Straßen, Wege und Plätze sowie die Grünanlagen.
Die Herstellungskosten übernimmt der Erschließungsträger.
Die Übernahme der Erschließungsstraße erfolgt mit der Fertigstellung der Bebauung.
Neben den Unterhaltungskosten werden jährlich im Haushalt Abschreibungen fällig. Die Abschreibungen sind auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Gleichzeitig ist auch die Bildung und Auflösung von Sonderposten möglich, da die Stadt die Maßnahme nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert hat.
Straße mit Pflasterung -> Nutzungsdauer: 35 Jahre
Beleuchtung -> Nutzungsdauer: 20 Jahre
RW- und SW-Kanal -> Nutzungsdauer: 60 Jahre
Ausgleich Bäume -> Nutzungsdauer: 60 Jahre
(gem. landeseinheitlicher Abschreibungstabelle zum NKHR-MV)
Zusätzlich übernimmt der Erschließer die Herstellung eines Löschwasserbrunnens in der Nähe der Amselstraße (Anlage 5). Die Herstellungskosten werden zu einem Anteil von 40/100 vom Erschließer und zu einem Anteil von 60/100 von der Stadt Plau übernommen. Nach Fertigstellung übergibt der Erschließer das Grundstück der Stadt Plau. Für die Herstellung des Löschwasserbrunnens entstehen der Stadt Plau Kosten in Höhe von ca. 30.000,00 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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0
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(wie Dokument)
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329,5 kB
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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317,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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232,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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342,7 kB
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