Beschlussvorlage - S/24/0144
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 "Strandbad und Camping" der Stadt Plau am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Katharina Klähn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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08.09.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe Stadt Plau am See
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Vorberatung
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09.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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15.09.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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17.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt:
- Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren mit Umweltbericht im bisherigen unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB für die Entwicklung und den Betrieb des Strandbades mit Camping und zugehörigen Nebenanlagen am Westufer des Plauer Sees. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Strandbad und Camping“ der Stadt Plau am See.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes umfasst in der
- Gemarkung Plau / Flur 15
ein Teilstück des Flurstücks 60/7
- Gemarkung Plau / Flur 18
ein Teilstück des Flurstücks 2/14
und ist in dem beigefügten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und hat eine Größe von ca. 1,7 Hektar. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Strandbad und Camping“.
- Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Strandbad und Camping“ der Stadt Plau am See ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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ca. 38.474,58 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
38.474,58 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
51100.56255000S |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Das bereits im Bestand vorhandene Strandbad der Stadt Plau am See liegt planungsrechtlich im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB. Dieser ist einer baulichen Nutzung nur sehr eingeschränkt zugänglich. Die Stadt Plau am See möchte daher als Eigentümer des Strandbades mit einem Bebauungsplan den dauerhaften Erhalt des Strandbades und der touristischen Infrastruktur des Badestrandes sichern und städtebaulich verträgliche Entwicklungsoption eröffnen.
Geplant ist ein Sondergebiet „Strandbad und Camping“, in dem die Nutzungen aus den Bereichen Erholung, Freizeit, Sport, Camping, Gastronomie mit Betriebsleiterwohnung, Kioskbetrieb und ein bewachter Badestrand zulässig sind. Ebenso soll die Strukturierung der vorhandenen Fläche mit Wohnmobilstellplätzen organisiert und eine Teilfläche des Badestrandes mit der dazugehörigen Liegewiese als Hundebadestrand ausgewiesen werden.
Die naturschutzrechtlichen Belange sind wie alle weiteren Belange in einem Beteiligungsverfahren zu erfragen und gegebenenfalls mit Hilfe von Fachgutachten einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Plau am See ist im Plangebiet entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Parallelverfahren zu ändern.
(Aufstellungsbeschluss 24.09.2025)
Der Bebauungsplan Nr. 13 und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plau am See sollen im Parallelverfahren vom Planungsbüro E&P Evers Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg erarbeitet werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,6 kB
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