Beschlussvorlage - S/19/0335

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, ein Teileinziehungsverfahren für ein Teilstück der Straße „An der Metow“ bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu beantragen. Der Bereich von der Einmündung der Großen Burgstraße bis zum Haus An der Metow Nr. 3 soll für den Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen aller Art gesperrt werden.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bereich beidseitig der Hubbrücke entlang der Elde und die Große Burgstraße ist eine der wichtigsten touristischen Anlaufstellen in der Stadt. Der Bereich ist geprägt durch sehr starken Fußgänger- und Fahrradverkehr, der sich durch die Öffnungszeiten der Hubbrücke dann noch mehr konzentriert und aufstaut. Dadurch staut sich natürlich auch der Fahrzeugverkehr in Richtung Große Burgstraße und der Straße An der Metow auf.

Durch die hohe Frequentierung des Verkehrs auf der Großen Burgstraße kommt es nach Öffnung der Brücke durch einbiegende Fahrzeuge von der Metow immer zu kritischen Situationen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern. Um hier weitere Unfälle zu vermeiden ist es sinnvoll, die Ausfahrt aus der Straße An der Metow zu unterbinden.

Zudem kann dadurch auch diese Seite der Hubbrücke viel günstiger touristisch genutzt werden und ist wie die Seite an der Strandstraße viel sicherer für Fußgänger und Radfahrer nutzbar.

Der Kraftfahrzeugverkehr kann trotzdem über die Fischerstraße und Stietzstraße in die Große Burgstraße abfließen. Die Maßnahme dient damit der Verkehrsberuhigung direkt an der Hubbrücke und ist auch bereits im Verkehrskonzept vorgesehen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in einer der letzten Sitzungen die Verwaltung beauftragt, im Vorfeld bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim abzuprüfen, ob diese Maßnahme vor der Abschlussbearbeitung des Verkehrskonzeptes genehmigungsfähig ist. Nach entsprechenden Rücksprachen mit der Straßenverkehrsbehörde und der Abteilung Straßen und Tiefbau des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde der Verwaltung mitgeteilt, wie dieses Teileinziehungsverfahren zu beantragen und durchzuführen ist. Grundlage für die Beantragung des Teileinziehungsverfahrens ist der entsprechende Beschluss der Stadtvertretung, um dann das weitere Verfahren zur Bekanntmachung und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

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Anlagen

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