Beschlussvorlage - S/24/0151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die Beschaffung und den Aufbau von Spielgeräten für den Neubau eines Spielplatzes in der Quetziner Straße im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

250.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja 

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

11410.0960

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

In über 20 Jahren entstand in der Quetziner Straße ein Wohngebiet, das in mehreren Bauabschnitten realisiert wurde. Im gesamten neu geschaffenen Areal wohnen jetzt ca. 600 Einwohner. Ein eigenständiger Spielplatz war bisher laut Bebauungsplan immer eingeplant, ist jedoch nie gebaut worden. Grund hierfür war, dass die ausgewiesene Fläche eines Spielplatzes aufgrund der Bebauungsplanänderungen des ursprünglichen Bebauungsplanes 4.2.1. Wohngebiet Quetziner Straße seit dem Jahr 1996 jetzt bereits schon 3 mal neu festgesetzt, aber nie realisiert wurde. Mit dem Bebauungsplan Nr. 38 "Rostocker Chaussee" ist die Fläche des Spielplatzes dann in diesen Geltungsbereich verlegt worden. Auf der jetzt ausgewiesene Spiel- und Freizeitfläche soll nun endlich ein umfangreiches Angebot für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der jetzige Gestaltungsvorschlag ist zukünftig ausbaubar, je nach Bedarf und Bereitstellung finanzieller Mittel. In der Kalkulation des Bebauungsplanes Nr. 38 "Rostocker Chaussee" wurden zu diesem Zweck finanzielle Mittel in Höhe von ca. 250.000 € (brutto) eingeplant. 

 

Bereits seit Januar 2023 ist die Verwaltung mit Eltern aus dem o.g. Gebiet im Austausch, da wir die Spielgeräte dort bedarfsgerecht für die Kinder und Jugendlichen schaffen wollen. Somit ist der vorliegende Gestaltungsentwurf hauptsächlich durch Vorschläge dieser Elterninitiative und einiger Einzelvorschlägen entstanden, die über den Zeitraum in der Verwaltung gesammelt wurden. Die finale Abstimmung des vorliegenden Gestaltungsentwurfes mit der Elterninitiative hat am 26.08.2025 stattgefunden. Folgende Spielgeräte bzw. Ausstattungsgegenstände sollen über eine beschränkte Vergabe in 2 Losen ausgeschrieben werden:

 

  • Spielanlage mit Rutschen, Podesten, Türmen, Seilbrücke, Sprossenleitern, Netzaufgängen, Wackelsteg, Tibetnetzbrücke, Hangelbalken
  • Kriechtunnel zum Erdeinbau  
  • Sitzkarussell
  • Doppelschaukel
  • Nestschaukel
  • Sandspieltresen
  • Sechseck-Klettergerät
  • Reck 3-stufig
  • Tischtennisplatte
  • Seilbahn/Doppelseilbahn
  • Ballspielanlage mit Toren und Basketballkörben
  • 1 Picknickgarnitur
  • 6 Bänke
  • 6 Papierkörbe

 

Erforderliche Genehmigungen sind im Zuge der Planung vor Baubeginn von der Verwaltung zu beantragen und zu berücksichtigen.

Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens wird die Vergabestelle der Stadt Plau am See beauftragt. Die Kosten des Spielplatzes sollen 250.000 € (brutto) nicht überschreiten. 

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Anlagen

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